Werden Feiertage bezahlt?
Ja. Sofern ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, bzw. auf einen Tag fällt an dem Sie normal arbeiten würden. Hier greift das sogenannte Entgeltfortzahlungsgsetz.
Ja. Sofern ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, bzw. auf einen Tag fällt an dem Sie normal arbeiten würden. Hier greift das sogenannte Entgeltfortzahlungsgsetz.