Wer zahlt meinen Lohn bei Krankheit?
Wie jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer erhalten Sie natürlich auch in der Arbeitnehmerüberlassung eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dabei gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§§2 und 3).